Nach einem Unfall kann die Wertminderung Ihres Fahrzeugs den Wiederverkaufswert erheblich senken. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für die entstandene Wertminderung, die in zwei Kategorien unterteilt wird: die merkantile und die technische Wertminderung.
Merkantile Wertminderung
Die merkantile Wertminderung bezieht sich auf den geringeren Wiederverkaufswert eines Fahrzeugs nach einem Unfall, auch wenn es technisch vollständig repariert wurde. Potenzielle Käufer sind oft bereit, für ein als Unfallwagen deklariertes Fahrzeug weniger zu zahlen, da es als weniger attraktiv gilt, selbst wenn es technisch in einwandfreiem Zustand ist. Diese Art der Wertminderung wird durch einen Kfz-Gutachter ermittelt, der die Differenz zwischen dem Marktwert vor und nach dem Unfall berechnet.
Es gibt keine feste Formel zur Berechnung der merkantilen Wertminderung, jedoch wird diese oft anhand von Faktoren wie:
Reparaturkosten
Alters des Fahrzeugs
Neupreis des Fahrzeugs
Marktwert vor dem Unfall berechnet.
Technische Wertminderung
Diese Form der Wertminderung tritt auf, wenn das Fahrzeug nach einem Unfall nicht vollständig repariert werden kann, was die Funktionstüchtigkeit, Sicherheit oder Lebensdauer des Fahrzeugs beeinträchtigt. Typische Fälle einer technischen Wertminderung entstehen, wenn es zu Restschäden oder einer beeinträchtigten Betriebssicherheit kommt. Da moderne Reparaturtechniken oft in der Lage sind, Fahrzeuge ohne bleibende Mängel wiederherzustellen, ist die technische Wertminderung heutzutage seltener.
Unfallwagen: Ab wann?
Ein Fahrzeug wird zu einem Unfallwagen, sobald es einen Schaden erlitten hat, der über einen Bagatellschaden hinausgeht, wie beispielsweise ein schwerer Karosserieschaden. Kleine Schäden wie Kratzer oder Dellen, die beispielsweise durch Einkaufswagen entstanden sind, zählen in der Regel nicht dazu. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass alle Schäden, die nicht als Bagatellschäden gelten, bei einem Verkauf offengelegt werden müssen.
Gutachten über Wertminderung
Um die Wertminderung offiziell und objektiv festzustellen, empfiehlt es sich, ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen anfertigen zu lassen. Dies stellt sicher, dass Sie den richtigen Betrag von der Versicherung des Unfallverursachers fordern können.
Falls Sie ein Gutachten über die Wertminderung Ihres Fahrzeugs benötigen, können Sie sich jederzeit an einen spezialisierten Kfz-Gutachter wenden.