Ein Autounfall ist für alle Beteiligten ein Schockmoment. Gerade deshalb ist es entscheidend, einen klaren Kopf zu bewahren und richtig zu handeln. In diesem Leitfaden habe ich für Sie die wichtigsten Schritte nach einem Unfall zusammengefasst.
Richtiges Verhalten am Unfallort
Oberste Priorität ist es, nach dem Unfall weitere Schäden zu vermeiden.
Unfallstelle sichern
Schalten Sie den Warnblinker ein.
Ziehen Sie die Warnweste an.
Stellen Sie das Warndreieck auf, wenn die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann.
Verletzte versorgen und Erste Hilfe leisten
Prüfen Sie, ob Personen verletzt sind, und leisten Sie Erste Hilfe, falls nötig.
Gefahrenquelle prüfen
Kontrollieren Sie, ob aus den beschädigten Fahrzeugen Flüssigkeiten austreten.
Notruf absetzen
Nutzen Sie, wenn vorhanden, eine Notrufsäule. Alternativ wählen Sie die Feuerwehr oder Polizei unter der 110. Bei Verletzten unbedingt die 112 wählen.
Bagatellschäden oder größere Schäden?
Bei kleineren Schäden (z.B. Beulen oder Schrammen) sollten die Fahrzeuge an den Straßenrand gefahren werden, um den Verkehr nicht zu behindern.
Bei schwereren Schäden die Fahrzeuge stehen lassen und die Unfallstelle sichern.
Wichtige Informationen sammeln
Zeugen suchen
Während Sie die Unfallstelle sichern, sollten Sie nach Zeugen Ausschau halten. Notieren Sie sich deren Namen und Adressen.
Unfallhergang dokumentieren
Lassen Sie sich den Ausweis und die Fahrzeugpapiere des Unfallgegners zeigen. Notieren Sie sich:
Name und Anschrift des Fahrers und des Fahrzeughalters
Das Kennzeichen des Fahrzeugs
Versicherungsdaten (wenn verfügbar)
– Machen Sie Fotos vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen – inklusive Detailaufnahmen von Schäden oder Bremsspuren.
– Fertigen Sie eine Skizze des Unfallhergangs an.
– Erstellen Sie einen Unfallbericht.
Europäischer Unfallbericht
Der Europäische Unfallbericht hilft, alle wichtigen Informationen festzuhalten. Zwei Exemplare – eines für Sie und eines für Ihren Unfallgegner – sollten im Fahrzeug vorhanden sein. Füllen Sie beide Formulare aus und lassen Sie den Bericht von beiden Parteien unterschreiben. Hinweis: Der Unfallbericht ist kein Schuldeingeständnis, sondern dient der Versicherung zur Klärung des Unfallhergangs.
Wann sollte die Polizei gerufen werden?
Die Polizei muss in folgenden Fällen verständigt werden:
Der Unfallhergang ist unklar oder strittig.
Es gibt verletzte Personen.
Alkohol- oder Drogenkonsum steht im Raum.
Verdacht auf einen vorgetäuschten Unfall besteht.
Es handelt sich um Fahrerflucht.
Schaden bei der Versicherung melden
Nachdem sich der erste Schock gelegt hat, müssen weitere Schritte unternommen werden:
Bei eigener Schuld:
Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung.
Bei Fremdverschulden:
Sollten Sie unschuldig sein, rate ich Ihnen, einen unabhängigen Kfz-Gutachter und einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.
Besonders bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen kann ein Anwalt helfen, die Abwicklung mit der Versicherung zu vereinfachen. Er nimmt Kontakt mit dem Grüne Karte e.V. auf, um den zuständigen Ansprechpartner der ausländischen Kfz-Versicherung in Deutschland zu finden.
Als Kfz-Gutachter stehe ich Ihnen ebenfalls gerne bei der Schadenregulierung zur Seite.
Abschließend:
Ich wünsche Ihnen allzeit eine sichere Fahrt – und hoffentlich keine weiteren Unfälle!