Ein Unfall ist oft schon belastend genug, und wenn das Fahrzeug irreparabel beschädigt ist, müssen die Kosten für die Entsorgung berücksichtigt werden. Hier sind die wesentlichen Punkte zu den Entsorgungskosten eines Unfall-Kfz:
1. Wer verursacht die Kosten?
Die Kosten für die Entsorgung hängen davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Bei einem Totalschaden, der festgestellt wird, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, sind die damit verbundenen Kosten erstattungsfähig.
2. Restwertbestimmung
Ein Gutachter ermittelt den Restwert des Fahrzeugs, der sich aus Angeboten für die Verwertung zusammensetzt. Der höchste Preis aus drei Angeboten wird als Restwert verwendet und mit den Entsorgungskosten verrechnet.
3. Kostenübersicht
Folgende Kosten können bei der Entsorgung eines Unfallfahrzeugs anfallen:
Abschleppkosten: Diese werden übernommen, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.
Standkosten: Wenn das Fahrzeug länger in einer Werkstatt oder auf einem Autohof stehen muss, fallen Standkosten an, meist zwischen 7,50 € und 12 € pro Tag.
Entsorgungskosten: Diese liegen in der Regel bei etwa 100 € und sind gemäß der Altfahrzeug-Verordnung vorgeschrieben.
Abmeldung: Oft in den Dienstleistungen der Autoverwerter enthalten, aber wichtig, dass die Abmeldung nur mit einem gültigen Fahrzeugbrief möglich ist.
4. Verrechnung der Kosten
Wenn Sie der Unfallverursacher sind, hängt es von Ihrer Versicherung ab, ob und in welcher Höhe Sie für das kaputte Auto entschädigt werden. Als Geschädigter erhalten Sie die Entschädigungszahlung von der Versicherung des Unfallverursachers. Bei Neuwagen wird in den ersten Monaten in der Regel die volle Kaufsumme erstattet.
5. Beispielrechnung
Wiederbeschaffungswert: 10.000 €
Restwert: 3.000 €
Abschleppkosten: 120 €
Standkosten: 8 Tage à 7,50 € = 60 €
Differenzzahlung der Versicherung: 7.000 € (10.000 € – 3.000 €)
Erstattung der Entsorgungskosten durch die Versicherung: 180 € (120 € + 60 €)
Tipps
Hersteller müssen seit 2007 Fahrzeuge kostenfrei entsorgen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (EU-Zulassung, keine wesentlichen Teile fehlen, etc.).
Behalten Sie alle Belege, um die Kosten später bei der Versicherung geltend zu machen.
Für weitere Fragen zur Schadenregulierung und Entsorgungskosten stehe ich Ihnen gerne als Kfz-Unfall-Gutachter zur Verfügung!