Wenn Ihr Auto oder Motorrad nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr nutzungsfähig ist, können Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder die Erstattung von Mietwagenkosten haben. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie beachten sollten:
Wann habe ich Anspruch?
Unfallbedingte Unbrauchbarkeit: Sie müssen nach dem Unfall weiterhin die Kosten für Ihr Fahrzeug tragen (z.B. Kfz-Steuer, Versicherung), benötigen aber ein Ersatzfahrzeug, um mobil zu bleiben.
Dauer: Der Anspruch gilt für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug repariert wird oder im Falle eines Totalschadens, bis Sie ein neues Fahrzeug beschaffen.
Höhe der Entschädigung
Die Nutzungsausfallentschädigung wird nach Fahrzeugtypen in verschiedene Klassen unterteilt. Diese Klassifizierung wird im Kfz-Gutachten festgehalten. Die Höhe variiert je nach Typ des Fahrzeugs.
Praktische Schritte nach einem Unfall
Fahrzeug noch fahrbereit: Wenn Ihr Auto noch fahrbereit ist, können Sie es selbst nach Hause fahren und sich einen Mietwagen besorgen. Einige Autovermieter bieten die Lieferung des Ersatzfahrzeugs direkt zu Ihnen nach Hause an.
Fahrzeug nicht fahrbereit: Sollte Ihr Auto abgeschleppt werden müssen, können Sie bis zu 100 km mit einem Taxi nach Hause fahren und die Rechnung bei der gegnerischen Versicherung einreichen.
Unfall auf Reisen: Falls Ihr Fahrzeug auf einer Reise beschädigt wurde, suchen Sie eine überregionale Autovermietung, die Ihnen ein Ersatzfahrzeug liefert.
Wichtige Hinweise
Nachweis der Kosten: Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise auf, um die Nutzungsausfallentschädigung oder die Mietwagenkosten bei der gegnerischen Kfz-Versicherung geltend zu machen.
Gutachter: Es empfiehlt sich, einen Kfz-Gutachter hinzuzuziehen, um den Nutzungsausfall und die richtige Entschädigungshöhe zu ermitteln.
Falls Sie weitere Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!