Abschleppkosten nach einem Unfall

Content Marketing , Digital Marketing ,

Abschleppkosten nach einem Unfall

Die Abschleppkosten nach einem Unfall hängen davon ab, ob Sie selbst schuld an dem Unfall sind oder nicht, sowie davon, ob es sich um einen Totalschaden oder einen Reparaturschaden handelt.

Grundlegende Punkte zu den Abschleppkosten:

1. Unverschuldeter Unfall:

o Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, übernimmt die gegnerische Kfz-Versicherung die Abschleppkosten.

o Diese müssen ortsüblich und angemessen sein, es gibt jedoch keine festen gesetzlichen Vorgaben. Es wurde gerichtlich entschieden, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, den günstigsten Abschleppdienst zu suchen.

2. Freund oder Verwandter schleppt ab:

o Auch wenn das Abschleppen durch eine private Person durchgeführt wird (z. B. ein Freund), haben Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten.

o Die Versicherung zahlt in diesem Fall meist etwa 50 % dessen, was ein professioneller Abschleppdienst kosten würde.

Abschleppkosten bei Totalschaden:

Abschleppkosten bei Reparaturschaden:

Es ist ratsam, die Abschleppkosten gut zu dokumentieren und im Zweifel eine Einschätzung der Werkstatt oder des Abschleppunternehmens einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kosten von der Versicherung anerkannt werden.

Download Profile

Our Brochure

Download

Our Brochure

Download

Our Brochure

Download