1. Unverschuldeter Unfall:
o Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, übernimmt die gegnerische Kfz-Versicherung die Abschleppkosten.
o Diese müssen ortsüblich und angemessen sein, es gibt jedoch keine festen gesetzlichen Vorgaben. Es wurde gerichtlich entschieden, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, den günstigsten Abschleppdienst zu suchen.